Robert Piltz Immobilien
Immobilienverkauf · 6 min Lesezeit

Hausverkauf: Ablauf in 8 Schritten und nötige Unterlagen

Wer zum ersten Mal ein Haus verkauft, will vor allem wissen, was in welcher Reihenfolge auf einen zukommt. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den Hausverkauf im Kreis Steinburg und Umgebung, von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe, samt Unterlagen-Checkliste, einer Übersicht wer welche Kosten trägt und der typischen Dauer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hausverkauf läuft in acht Schritten ab, von der Bewertung bis zur Übergabe.
  • Ein Immobilienkauf ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB).
  • Der Energieausweis ist Pflicht und muss spätestens zur Besichtigung vorliegen.
  • Rechnen Sie insgesamt mit 3 bis 12 Monaten bis zur Übergabe.

Ein Hausverkauf ist kein Hexenwerk, aber er hat viele Stationen. An jeder kann Zeit oder Geld verloren gehen. Wer die Reihenfolge kennt und die Unterlagen früh beisammen hat, verkauft ruhiger und meist zu einem besseren Preis. So sieht der Weg aus.

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Der Ablauf in 8 Schritten

Der Weg zum Verkauf: 8 Stationen

jede Station im Detail direkt darunter

1 Wert ermitteln 2 Unterlagen 3 Exposé 4 Vermarkten 5 Besichtigungen 6 Verhandeln, Käufer prüfen 7 Notartermin 8 Übergabe
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe sind 3 bis 6 Monate realistisch, je nach Lage und Zustand.
  1. 01

    Wert ermitteln

    Ein realistischer Angebotspreis ist die Grundlage. Zu hoch angesetzt bleibt die Immobilie liegen, zu niedrig verschenken Sie Geld. Am belastbarsten ist der Termin vor Ort.

  2. 02

    Unterlagen beschaffen

    Sammeln Sie früh alle Dokumente (siehe Checkliste). Fehlt etwas, bremst das jeden Interessenten aus.

  3. 03

    Exposé erstellen

    Gute Fotos, ehrliche Beschreibung, vollständige Angaben. Das Exposé ist der erste Eindruck Ihrer Immobilie.

  4. 04

    Vermarkten und inserieren

    Anzeigen auf den großen Portalen, dazu der regionale Kanal. Wer die Zielgruppe kennt, spricht sie gezielter an.

  5. 05

    Besichtigungen führen

    Bereiten Sie Antworten auf typische Fragen zu Lage, Zustand und Kosten vor und zeigen Sie die Immobilie im besten Licht.

  6. 06

    Verhandeln und Käufer prüfen

    Lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung zeigen, bevor Sie sich festlegen. So sortieren Sie zahlungsunfähige Interessenten aus.

  7. 07

    Notartermin

    Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und beurkundet ihn. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf nicht wirksam (§ 311b BGB).

  8. 08

    Kaufpreis und Übergabe

    Nach Zahlungseingang folgt die Übergabe: Zählerstände notieren, Übergabeprotokoll unterschreiben, Schlüssel übergeben.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller läuft der Verkauf. Vieles lässt sich früh und günstig besorgen.

Dokument Woher Kosten
Grundbuchauszug Grundbuchamt 10 bis 20 €
Flurkarte / Lageplan Katasteramt 15 bis 60 €
Energieausweis Energieberater / Aussteller 50 bis 500 €
Grundriss und Wohnflächenberechnung Bauakte / Architekt variabel
Bauunterlagen und Baubeschreibung Bauordnungsamt variabel
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle Verwaltung gering

Wer zahlt was?

Nicht alle Kosten trägt der Verkäufer. Der größte Posten, die Grunderwerbsteuer, geht zulasten des Käufers. Diese Übersicht zeigt, wer üblicherweise wofür aufkommt.

Kostenposten Wer trägt ihn
Notar und Beurkundung (rund 1 bis 1,5 %) Käufer (§ 448 BGB)
Grunderwerbsteuer (in Schleswig-Holstein 6,5 %) Käufer
Maklerprovision geteilt zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656c BGB)
Löschung eigener Grundschulden Verkäufer
Energieausweis, Fotos, Exposé Verkäufer

Wie lange dauert der Verkauf?

Eine feste Zahl gibt es nicht, aber gute Anhaltspunkte. Die Vorbereitung mit Bewertung, Unterlagen und Exposé dauert wenige Tage bis Wochen. Die Käufersuche mit Besichtigungen zieht sich meist über einen bis fünf Monate, abhängig von Lage und Preis. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe in der Regel noch einige Wochen. Insgesamt sind 3 bis 12 Monate ein realistischer Rahmen.

Der Notartermin im Detail

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und arbeitet für beide Seiten. Vorab erhalten Käufer und Verkäufer den Vertragsentwurf zur Prüfung. Beim Termin verliest der Notar den Kaufvertrag vollständig, klärt Fragen und beurkundet ihn mit den Unterschriften. Danach veranlasst er die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer sichert. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, fordert er den Kaufpreis ein. Erst nach vollständiger Zahlung wechselt das Eigentum. Außerdem muss die Grunderwerbsteuer des Käufers beglichen sein, bevor das Finanzamt die Umschreibung freigibt.

Nach dem Notartermin

Mit der Unterschrift ist der Verkauf noch nicht abgeschlossen. Der Notar lässt zunächst eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen. Sie schützt den Käufer davor, dass die Immobilie zwischenzeitlich noch einmal verkauft oder belastet wird. Erst wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Kaufpreis an. Gezahlt wird in der Regel direkt auf Ihr Konto. Ein Notaranderkonto, über das der Notar das Geld treuhänderisch abwickelt, ist heute die Ausnahme und nur in Sonderfällen sinnvoll.

Bevor das Eigentum endgültig übergeht, muss der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlen. Erst dann stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt die Umschreibung nicht vornimmt. Ist der Kaufpreis geflossen, folgt die Übergabe: Sie notieren gemeinsam die Zählerstände, halten den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest, übergeben die Schlüssel und melden Strom, Gas und Wasser um. Damit ist der Verkauf abgeschlossen.

Steuern und Energieausweis

Zwei Punkte werden oft unterschätzt. Erstens die Steuer: Haben Sie selbst gewohnt oder das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft, bleibt der Gewinn meist steuerfrei, sonst kann Spekulationssteuer anfallen. Die Details finden Sie im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen. Zweitens der Energieausweis: Er ist Pflicht, muss zur Besichtigung vorliegen und gehört in die Anzeige. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

So begleite ich Sie

Jeden dieser Schritte übernehme oder begleite ich für Sie, von der ersten Bewertung über Exposé, Vermarktung und Besichtigungen bis zum Notartermin und der Übergabe. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, keine wechselnden Zuständigkeiten. Der erste Schritt ist immer der Wert Ihrer Immobilie. Den schätze ich für Eigentümer im Kreis Steinburg und Umgebung kostenlos vor Ort ein.

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Häufige Fragen: Ablauf beim Hausverkauf

Wie läuft ein Hausverkauf Schritt für Schritt ab?

In der Regel in acht Schritten: Wert ermitteln, Unterlagen beschaffen, Exposé erstellen, vermarkten, Besichtigungen führen, verhandeln und den Käufer prüfen, Notartermin, schließlich Kaufpreiszahlung und Übergabe. Den Kaufvertrag beurkundet immer ein Notar.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Von der Vorbereitung bis zur Übergabe sind meist 3 bis 12 Monate realistisch, je nach Lage, Preis und Nachfrage. Die Käufersuche nimmt den größten Teil ein. Nach dem Notartermin dauert es in der Regel wenige Wochen bis zur Zahlung und Übergabe.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Unter anderem einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, den Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung sowie die Bauunterlagen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlung dazu.

Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

In der Regel der Käufer (§ 448 BGB), die Kosten liegen bei etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Der Verkäufer trägt nur die Kosten für die Löschung eigener Grundschulden im Grundbuch.

Wann bekomme ich als Verkäufer das Geld?

Erst wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Der Notar fordert den Käufer dann zur Zahlung auf. Meist liegt das Geld einige Wochen nach dem Notartermin auf Ihrem Konto.

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, seine Kennwerte gehören außerdem in jede Immobilienanzeige. Fehlt er, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an?

Haben Sie selbst im Haus gewohnt oder es vor mehr als 10 Jahren gekauft, bleibt der Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei. Andernfalls kann Spekulationssteuer anfallen. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, nicht der Verkäufer.

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